BILANZ / GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG / ANHANG
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Rechtsformen und kennen die branchenspezifischen Regeln zu Rechnungslegung für Non-Profit-Organisationen, für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und Unternehmen aus dem medizinischen Bereich.
Grundlage unternehmerischer Entscheidungen
Der Jahresabschluss ist das Ergebnis des Rechnungswesens am Ende jedes Geschäftsjahres. Er dient dem Unternehmer als Grundlage für unternehmerische und betriebliche Entscheidungen.
Gleichzeitig informiert der Jahresabschluss interessierte Dritte über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Interessierte Dritte sind:
• Kunden
• Lieferanten
• Banken und Kapitalgeber
• Finanzamt
Die Finanzbehörden haben ein besonderes Interesse am Jahresabschluss eines Unternehmens. Denn der Jahresabschluss ist Grundlage für die Besteuerung und Basis für sämtliche Steuererklärungen eines Unternehmens.
Umfang des Jahresabschlusses
Bei Freiberuflern oder Nicht-Kaufleuten ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) das Äquivalent zum Jahresabschluss.
Bei Kaufleuten greifen die Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB). Je nach Größe und Rechtsform eines Unternehmens umfasst der kaufmännische Jahresabschluss:
• Bilanz
• GuV (Gewinn- und Verlustrechnung)
• Anhang
Große Kapitalgesellschaften benötigen den Lagebericht als zusätzliches Instrument der Rechnungslegung.
Wir erstellen Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 3 Abs. 4 Einkommensteuergesetzt (EStG) bzw. Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Dabei erfüllen wir Ihre Dokumentations- und Offenlegungspflichten und erstellen Ihre Steuererklärungen in der steuerlich günstigsten Variante.
Umfassende Beratungsleistungen rund um Ihren Jahresabschluss ergänzen unser Dienstleistungsangebot.